Die lippische Volksschule ist eine der deutschen Gemeinschaftsschulen / bearb. von Heinrich Thyes. [Detmold] : Selbstverl. d. Lippischen Lehrerverein, [1930]
Inhalt
- PDF Vorderdeckel
- PDF Titelblatt
- PDF Inhaltsübersicht
- PDF 1 A. Entwicklung allgemeiner Begriffe
- PDF B. Aus den Bestimmungen der Reichsverfassung
- PDF I. Umfassende staatliche Schulfürsorge, Art. 143
- PDF II. Das Primat der öffentlichen Schule, Art. 147
- PDF 12 III. Die Idee der nationalen Einheitsschule
- PDF 12 a) Die Idee der natinalen Einheitsschule ist verwirklicht durch die Regelschule, Art. 146, 1
- PDF 13 b) Die Idee der nationalen Einheitsschule ist beeinträchtigt durch Antragsschulen, Art 146,2
- PDF 14 IV. Die Wirkung des Artikels 174
- PDF 16 C. Die lippische Schule im Lichte des Reichs- und Landesrechts
- PDF 16 I. Gründung der lippischen Schule als Staatsschule und Beweisaufgabe bei Bestimmung ihres Charakters
- PDF 18 II. Die lippische Schule im konfessionellen Staate
- PDF 20 III. Die Wandlung im Charakter des Staates und der Schule 1848-50
- PDF 20 a) Staat und Kirche und Schule im Frankfurter Parlament
- PDF 24 b) Lippe gestaltet sein Schulrecht nach den Frankfurter Beschlüssen
- PDF 39 IV. Erhaltung der lippischen Schule in ihrer Wesensart von 1849 bis zur Gegenwart
- PDF 39 a) Das Organisationsprinzip bleibt erhalten trotz Sonderschulen
- PDF 56 b) Der Gemeinschaftscharakter der lippischen Schulen bleibt erhalten trotz Änderung des Verhältnisses von Staat und Kirche nach Aufhebung der Grundrechte und Änderung der kirchlichen Organisation
- PDF 57 c) Der Gemeinschaftscharakter bleibt erhalten, trotz Nichtdurchführung oder Änderung gewisser schulgesetzlicher Bestimmungen von 49
- PDF 62 V. Unterscheidung der Schularten nach lippischen Landesrecht
- PDF 62 a) Nur aus lippischem Landesrecht sind die Unterscheidungsmerkmale der Reichsverfassung, wenn nötig, zu ergänzen
- PDF 64 b) Gegenüberstellung der Merkmale beider Schularten nach lippischem Landesrecht
- PDF 65 c) Die Sonderstellung einer Gemeinschaftsschule in Cappel
- PDF 66 Schlußfolgerung: Die öffentliche lippische Schule gehört in die Gruppe deutscher nach Bekenntnissen nicht getrennter Schulen
- PDF Rückdeckel

