mir den Betrag, im Einver-
ständniss mit Herrn Dr. Boden-
stedt, bestätigend zu nennen.
Uebrigens nehme ich an,
daß dieses Honorar nur ein
erstmaliges ist, und daß, wenn
Ihr Shakespeare neue Auflagen
erleben sollte, der Uebersetzer,
oder dessen Erben, bei jeder
neuen Auflage zum aber-
maligen Bezuge des Hono-
rars berechtigt ist. Auch müßte
ich mir die Verfügung über
meine Uebersetzung in der Weise
vorbehalten, daß dieselbe durch
mich, oder meine Erben, in
eine später vielleicht einmal
zu veranstaltende Gesamtaus-
gabe meiner Dichtungen und
Uebersetzungen aufgenommen
werden dürfte.
Sind Sie hiermit einverstan-
den, so soll das Manuscript
meiner Cymbeline-Uebersetzung