u. Uebersetzungen schon seit Jahren
mehr kein Honorar von der
Cotta'schen Buchhandlung bezogen
haben. Und nun gar eine Ho-
norirung 2ter u. weiterer Auf-
lagen mit nur einem Theile des
für die erste Auflage stipulirten
Honorars! Davon sollte doch
überall nicht mehr die Rede sein!
Ist ein Buch gut und lebensfähig,
u. zeigt es seine Lebensfähigkeit
durch neue Auflagen, (unver-
änderte oder veränderte), so
begreife ich nicht, warum der
Autor nicht denselben Vortheil
von der neuen Auflage haben
sollte, wie von der ersten. Warum
soll er weniger, u. der Verleger
mehr Nutzen haben, als das
erstemal?!
Mit der in § 2. genannten
Honorarsumme, wie mit den
§§ 4 u. 5 erkläre ich mich ein-
verstanden, wie niedrig gegriffen