Stuttgart, 18. Mai 1870
Sehr geehrter Herr,
Ihre gefällige Zuschrift
vom 11. d. M. unterrichtet mich
von den Gründen, die es Ihnen
unmöglich machen, meinen Wün-
schen rücksichtlich der Bestimmungen
zu § 3. Ihres Contractentwurfs
über "Cymbeline" zu entspre-
chen. Ich füge mich diesen Grün-
den, &. will also gegen die Fas-
sung des § 3. weiter nichts er-
innern.
Dagegen muß ich auf meinen
Ausstellungen wider § 2., (die
Sie ganz u. gar nicht berücksichtigen
u. sogar unerwähnt lassen) fest
bestehen. Ich kann diesen Para-
graphen nur acceptiren, nachdem
Sie sich mit der Abänderung