P. M. [68]
Zum Beweiß daß der Bericht aus Barentrupp
eingekom[m]en ist, sende ich Einlaage, bitte die
Stunde beyzufügen, und die sofortige Ausfertigung
zu besorgen.
Die Stelle wovon wir sprechen lautet:
„zu erkennen:
daß der Verklagte mit den Gütern nicht auf
das neue zu belehnen, sondern solche Güter nach Lehnrechts=
vorschrift mit Vorbehalt der Rechte unschuldiger
Agnaten einzuziehn“
Detmold den 17ten August
1819
Paulina