1. Juli 1860
    [Zeile von anderer Hand:] B. 17/VII.
Hochgeehrter Herr,
Endlich ist bestimmte Nachricht von der
Cotta’schen Buchhandlung eingetroffen, u. behän-
dige ich Ihnen inliegend Abschrift des Verzeichnisses
der Vorräthe, wie auch der wesentlichen Stellen des
Begleitbriefes der Handlung.
Herr Dr. Brockhaus, dessen persönliche
Bekanntschaft ich in der letzten Woche mit lebhaftem
Vergnügen zu machen so glücklich war, werde ich
die Originale der Cotta’schen Mitteilungen vorlegen,
sobald er im Laufe der nächsten Woche von seinem
Ausflug in die County nach London zurückgekehrt
sein wird. Nach mündlicher Besprechung mit ihm
und nachdem ich inzwischen auch von Ihnen wieder
gehört haben werde, werde ich aber nun gleich
an Cotta antworten.
Es scheint mir (und Herr Trübner bestärkt mich
in dieser Ansicht), daß Cotta’s Forderung (sämt-
liche Vorräthe zum Netto-Preise) unbillig ist. Der
Käufer hat dem Sortimentshandel ja ebenfalls
zum NettoPreise zu liefern, wird demnach wenn