er selbst der NettoPreis bewilligt, keinen Nutzen bei’m Verkauf, sondern im Gegentheil nur einen nach dem raschen oder langsamen Vertrieb mehr oder weniger bedeutenden Zinsverlust haben.
Es wird nun sehr wichtig sein, dass meine Antwort das zu stellende Gesuch um eine nothwendige Preisermäßigung mit schlagenden und von allseitiger Kenntniß und Erwägung der Verhältnisse getragenen Gründen unterstützt.
Und damit dies in eingehender, geschäftsmäßiger Weise geschehe, möchte ich Sie ergebenst bitten, den betreffenden Passus gütigst selbst formulieren und mir ihre Fassung zur Benützung für meine Antwort baldmöglichst zukommen lassen zu wollen.
Was Cotta von „Verlagsrecht“ spricht, sind Redensarten, die aller und jeder Begründung entbehren. Er hat meine sämmtlichen bei ihm erschienenen Sachen auflagenweise honoriert, u. eine Erwerbung des Verlagsrechts auf eine Reihe von Jahren hinaus hat niemals stattgefunden. Noch in dem, eben von mir liegenden Antwort über meine jüngste Publication, den Hiawatha von Longfellow, lautet die der letzte Paragraph wörtlich: „Für nöthig werdende weitere Auflagen behalten sich die Contrahenten eine Einigung vor.“ Das heisst doch selbstverständlich: kommt