Auflagen der ganzen Sammlung,
sondern auch einzeln "mit oder
ohne Einleitung u. Anmerkun-
gen, in beliebiger Stärke, Zahl
u. Ausstattung zu veranstalten,
ohne daß dem Uebersetzer ein
weiterer Anspruch auf eine fernere
Honorarvergütung dafür zu-
steht".
Es ist dies eine so unbillige,
rein den Vortheil der Verlags-
handlung so einseitig in's Auge
fassende Bedingung, daß ich der-
selben unmöglich beizupflichten
im Stande bin.
Auch die in § 3. ausgespochenen
Bestimmungen über das Honorar
für eventuelle Neudrucke der
Uebersetzung u. der Gesammtaus-
gabe scheinen mir auf einem
unrichtigen Princip zu fußen. Wäre
Ihr Princip das richtige, so würde
ich für die später unveränderten
neuen Auflagen meiner Gedichte