Auflagen der ganzen Sammlung,
sondern auch einzeln "mit oder
ohne Einleitung u. Anmerkun-
gen, in beliebiger Stärke, Zahl
u. Ausstattung zu veranstalten,
ohne daß dem Uebersetzer ein
weiterer Anspruch auf eine fernere
Honorarvergütung dafür zu-
steht".
Es ist dies eine so unbillige,
rein den Vortheil der Verlags-
handlung so einseitig in's Auge
fassende Bedingung, daß ich der-
selben unmöglich beizupflichten
im Stande bin.
Auch die in § 3. ausgespochenen
Bestimmungen über das Honorar
für eventuelle Neudrucke der
Uebersetzung u. der Gesammtaus-
gabe scheinen mir auf einem
unrichtigen Princip zu fußen. Wäre
Ihr Princip das richtige, so würde
ich für die später unveränderten
neuen Auflagen meiner Gedichte
sondern auch einzeln "mit oder
ohne Einleitung u. Anmerkun-
gen, in beliebiger Stärke, Zahl
u. Ausstattung zu veranstalten,
ohne daß dem Uebersetzer ein
weiterer Anspruch auf eine fernere
Honorarvergütung dafür zu-
steht".
Es ist dies eine so unbillige,
rein den Vortheil der Verlags-
handlung so einseitig in's Auge
fassende Bedingung, daß ich der-
selben unmöglich beizupflichten
im Stande bin.
Auch die in § 3. ausgespochenen
Bestimmungen über das Honorar
für eventuelle Neudrucke der
Uebersetzung u. der Gesammtaus-
gabe scheinen mir auf einem
unrichtigen Princip zu fußen. Wäre
Ihr Princip das richtige, so würde
ich für die später unveränderten
neuen Auflagen meiner Gedichte