P.M. [19]
So wenig es nach der Anlaage zweifelhaft ist
daß Samter Castigation [lat. Schrift] verdiente, so dünckt es mir
nicht rechtlich ohne Protocoll, ohne Gewisheit daß er ver=
hört ist, sie zu erkennen, besonders da Schläge nicht unter
die Strafweckhausstrafen gehören.
Detmold
den 25sten Nbr
1817.
Paulina