P. M. [67]
Darf ich mit Beylegung des dazu nöthigen Actenstücke bitten
die Exitation des Fiskals zu entwerfen, da ich nicht gern das Concept
dazu von meiner Hand bey den Acten haben mögte. Es war
wie Sie Sich erinnern werden Idee, ihm die Hände auf keine Wei=
se zu binden, und es ihm zu überlassen ob er gleich zwei Klagen
beginnen wolle, die wegen Hochverraths gegen beyde bey dem Cri=
minalgericht, die wegen Felonie [lat. Schrift] gegen v. Donop bey der Cancley
Doch wollte die Regierung nicht specielle Anträge vorschreiben,
sondern diese dem nur allgemeinen excitirten [lat. Schrift] Fiskal überlassen
Arrestation scheint unnöthig wann ihnen Caution [lat. Schrift] aufgege=
ben und bey Sequestration [lat. Schrift] ihrer Güter auferlegt wird, das
Land nicht zu verlassen.
Detmold
den 16ten August
1819.
Pauline