P. M. [97]
In der kurzen Zeit wo ich jetzt den abwesenden H RRath
v. Meinen nécessaria berichte, finde ich mehrere Fälle wo der weltliche
H. Com[m]issarius géneratio [lat. Schrift] von zu nahen Graden, Trauerzeit, Pro=
clamation dispensirt ohne Nachfrage ob der Verlobte noch militair=
pflichtig ist – oder den Consens [lat. Schrift] erhielt. Ob ich gleich weiß daß das
Amt nicht verschreiben, der Prediger nicht copuliren [lat. Schrift] darf – so ist es
doch bey unerfahrenen jungen Pfarrherrn eine gefährliche Leitung, und
ich meyne sie würde umgangen, wann keine dispensation [lat. Schrift] ohne
Bescheinigung ertheilt würde. Früher war schon darüber etwas
verordnet, was sich H Reg.direktor v Funck wohl noch erinnern wird –
Detmold
den 12ten Sbr
1820.
Pauline