eines Contutors aus Unserm Regierungs=Colle=
gio, wozu Wir jetzt den Regierungs=Director
König bestellen, und der Landesconstitutions=
mäßigen Mitvormundschafft Unserer getreuen
Stände von Ritterschafft und Städten. Indem
Wir nicht zweifeln, daß sowohl Unsere näch=
sten Herren Agnaten, als auch getreuen Stände,
welche aus patriotischer und devoter Gesin=
nung auf letztem Vorjärigen Landtage Uns
selbst baten, daß Wir eine testamentarische
Vormundschafft und Landes Verwaltung vorsorg=
lich errichten, und dabei auf Unsere Frau
Gemahlin L[iebden], wegen Ihrer vortrefflichen
Eigenschaften des Verstandes und Herzens, be=
dacht nehmen möchten; diese Vormundschafts=
Bestellung für die der Wohlfahrt Unsers
Hauses und Landes zuträglichste Einrichtung hal=
ten und erkennen werden, wollen Wir, daß
im obigen Fall nach Unserm Ableben sogleich
gio, wozu Wir jetzt den Regierungs=Director
König bestellen, und der Landesconstitutions=
mäßigen Mitvormundschafft Unserer getreuen
Stände von Ritterschafft und Städten. Indem
Wir nicht zweifeln, daß sowohl Unsere näch=
sten Herren Agnaten, als auch getreuen Stände,
welche aus patriotischer und devoter Gesin=
nung auf letztem Vorjärigen Landtage Uns
selbst baten, daß Wir eine testamentarische
Vormundschafft und Landes Verwaltung vorsorg=
lich errichten, und dabei auf Unsere Frau
Gemahlin L[iebden], wegen Ihrer vortrefflichen
Eigenschaften des Verstandes und Herzens, be=
dacht nehmen möchten; diese Vormundschafts=
Bestellung für die der Wohlfahrt Unsers
Hauses und Landes zuträglichste Einrichtung hal=
ten und erkennen werden, wollen Wir, daß
im obigen Fall nach Unserm Ableben sogleich