die Allerhöchste Kaiserliche Confirmation solcher Vor=
mundschafft nachgesucht, demnächst auch von getreuen
Ständen der Ritterschafft und Städte zur Verfassungs=
mäßigen Wahl zweier, bei Unserm Regierungs=
Collegio eidlich zu verpflichtender Contutoren aus
ihrer Mitte unverzüglich geschritten werde; die
alsdann, nebst dem von Uns aus Unserm Regierungs=
Collegio, ernannten, und im Falle seines Abgangs
von Unserer Frau Gemahlin L[iebden] zu ernen=
nenden, gleichmäßig zu verpflichtenden Contu=
tor, nach Maaßgabe des Pacti tutorii vom
21ten Merz 1667 zu den vorfallenden Vormung=
schafts= und Regierungs=Geschäften, jedoch
nur so mitzuzuziehen sind, daß die Besetzung
aller Aemter und Stellen der Fürstlichen
Frau Vormünderin lediglich verbleiben, auch
alle Ausfertigungen nur in Ihrem Nahmen
geschehen.
mundschafft nachgesucht, demnächst auch von getreuen
Ständen der Ritterschafft und Städte zur Verfassungs=
mäßigen Wahl zweier, bei Unserm Regierungs=
Collegio eidlich zu verpflichtender Contutoren aus
ihrer Mitte unverzüglich geschritten werde; die
alsdann, nebst dem von Uns aus Unserm Regierungs=
Collegio, ernannten, und im Falle seines Abgangs
von Unserer Frau Gemahlin L[iebden] zu ernen=
nenden, gleichmäßig zu verpflichtenden Contu=
tor, nach Maaßgabe des Pacti tutorii vom
21ten Merz 1667 zu den vorfallenden Vormung=
schafts= und Regierungs=Geschäften, jedoch
nur so mitzuzuziehen sind, daß die Besetzung
aller Aemter und Stellen der Fürstlichen
Frau Vormünderin lediglich verbleiben, auch
alle Ausfertigungen nur in Ihrem Nahmen
geschehen.
V, Damit nun Unsere Frau Gemahlin L[iebden]