den mit der beschwerlichen Vormundschaftlichen
Regierung verbundenen unvermeidlichen Aufwand
bestreiten könne, so soll da sie während solcher Vor=
mundschaftlichen Regierung immer auf dem Residenz
Schlosse zu Detmold residirt, die Hofhaltung ganz
fortgehen, und alles, wie bisher unter Unserer
Regierung bleiben, dagegen haben Sich Unsere
Frau Gemahlin L[iebden] nun bis zur Majorenni=
tät Unseres ältesten Sohns und Erbprinzen
L[iebden] aller Wittums Gelder begeben, und wol=
len nur nach Ihrer Billigkeit und Genügsamkeit
Chatoulgelder, welche Wir jedoch statt jetziger
4500 Rthlr bis auf Funftausend Rthlr
dann erhöhen. Auch soll aus der Kammer=
casse der Contutor aus der Regierung, wie auch
jeder der beiden Ständischen Contutoren für
ihre Mühewaltung järlich Funfhundert Rthler
erhalten.
Regierung verbundenen unvermeidlichen Aufwand
bestreiten könne, so soll da sie während solcher Vor=
mundschaftlichen Regierung immer auf dem Residenz
Schlosse zu Detmold residirt, die Hofhaltung ganz
fortgehen, und alles, wie bisher unter Unserer
Regierung bleiben, dagegen haben Sich Unsere
Frau Gemahlin L[iebden] nun bis zur Majorenni=
tät Unseres ältesten Sohns und Erbprinzen
L[iebden] aller Wittums Gelder begeben, und wol=
len nur nach Ihrer Billigkeit und Genügsamkeit
Chatoulgelder, welche Wir jedoch statt jetziger
4500 Rthlr bis auf Funftausend Rthlr
dann erhöhen. Auch soll aus der Kammer=
casse der Contutor aus der Regierung, wie auch
jeder der beiden Ständischen Contutoren für
ihre Mühewaltung järlich Funfhundert Rthler
erhalten.
Übrigens verordnen Wir noch bestimmt, daß