wegen treugeleisteter Dienste Unserem ersten Kam=
merdiener Schäfer Zweihundert und Funfzig Rthlr,
und falls er stürbe, der hinterbleibenden Wittwe
Einhundert und Funfzig Rthlr, sodann Unserm
zweiten Kammerdiener Koch Zweihundert Rthlr,
und im Fall dessen Absterbens seiner ihn über=
lebenden Frau wegen der vielen Kinder eben=
falls Einhundert und funfzig Rthlr an järlichen
Pensionen immer und zeitlebens aus nurge=
dachter Casse ausgezahlt werden sollen.
merdiener Schäfer Zweihundert und Funfzig Rthlr,
und falls er stürbe, der hinterbleibenden Wittwe
Einhundert und Funfzig Rthlr, sodann Unserm
zweiten Kammerdiener Koch Zweihundert Rthlr,
und im Fall dessen Absterbens seiner ihn über=
lebenden Frau wegen der vielen Kinder eben=
falls Einhundert und funfzig Rthlr an järlichen
Pensionen immer und zeitlebens aus nurge=
dachter Casse ausgezahlt werden sollen.
Gleichwie Wir Uns ausdrücklich vorbehal=
ten, diese Unsere letzte Willensmeinung ganz
oder zum Theil aufzuheben und abzuändern, be=
sonders auch derselben noch ein oder mehrere
Codicille nachzutragen, deren Verordnungen eben
die Kraft und Würkung haben sollen, als wenn
sie schon im gegenwärtig verfassten Testament
begriffen wären; so wollen und erklären Wir
auch noch, daß dieses, wenn es wegen eines
ten, diese Unsere letzte Willensmeinung ganz
oder zum Theil aufzuheben und abzuändern, be=
sonders auch derselben noch ein oder mehrere
Codicille nachzutragen, deren Verordnungen eben
die Kraft und Würkung haben sollen, als wenn
sie schon im gegenwärtig verfassten Testament
begriffen wären; so wollen und erklären Wir
auch noch, daß dieses, wenn es wegen eines